Bildzeitung vom 11.03.2010 - Meine OP ging ins Auge!

Dortmund - Ein bildhübsches Mädchen schaut in die Kamera. Erst auf den zweiten Blick wird klar: Ihr linkes Auge will nicht so, wie sie es will. Die linke Pupille bleibt stehen, wenn sie den Kopf dreht.

Janina G. sitzt traurig auf ihrem Bett, ist verzweifelt. Im September 2007 war sie beim Augenarzt zur Routineuntersuchung. Die Berufsschülerin zu Bild: „Der Augenarzt hat gesagt, ich würde leicht schielen und deshalb wohl Probleme beim Führerschein bekommen.“ Auf seinen Rat hin lies sich Janina aus Oer-Erkenschwick im September 2008 in einer Essener Augenklinik operieren. Ein Schritt, der ihr ganzes Leben auf einen Schlag veränderte. Weil mal wieder Ärzte krass pfuschten?

Janina: „Bei der Operation  wurde der Muskel des linken Auges gekürzt. Wenn ich jetzt den Kopf bewege, bleibt mein Auge in einer Ecke stehen. Ich sehe Doppelbilder und mir wird ständig schwindelig. Jetzt kann ich keinen Führerschein machen, muss ständig begleitet werden.“

Janinas Familie hilft ihr, wo es nur geht. Sie ist nicht mobil und ständig auf andere Menschen angewiesen. In die Disko geht sie seit der Operation kaum noch. Zu groß sind Verunsicherung und Scharm. Nun verklagt die angehende Kinderpflegerin das Krankenhaus. Patientenanwalt Stefan Hermann (46, Marl) vertritt sie, erklärte BILD: „Meine Mandantin ist durch die Operation stark eingeschränkt. Wir fordern 35.000,00 € Schmerzensgeld.“ BILD konfrontierte die Klinik mit den Vorwürfen. Ein Sprecher: „Wir können zu dem Fall nichts sagen. Die Patientin hat uns nicht von der Schweigepflicht entbunden. Dies ist ein laufendes Verfahren."
 

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Mendener Zeitung vom 10.03.2010 - Millionenklage für schwerstbehinderten Jungen

Patientenanwalt Stefan Hermann fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen angeblicher Versäumnisse bei Maxims Geburt. Heute knapp Sechsjähriger muss im Kinderzimmer beatmet und künstlich ernährt werden – Medizinischer Dienst sah keine Fehler

Menden/Iserlohn. 1,17 Millionen Euro an Schmerzensgeld und Schadensersatz will der Marler Rechtanwalt und Experte für Arzthaftung Stefan Hermann für den fast sechsjährigen Maxim aus Menden erstreiten. Der Junge ist seit seiner Geburt voll pflegebedürftig, der kann nicht sprechen, nicht laufen, ist blind, geistig voll behindert und muss ständig beatmet werden. Für diesen Zustand sieht der Anwalt das Bethanien-Krankenhaus in Iserlohn in der Verantwortung, weil bei Maxims Geburt 2004 angeblich Fehler gemacht worden seien. Stefan Hermann hatte den Fall bereits im Herbst 2008 bekannt gemacht (wir berichtete), jetzt hat er die Klageschrift beim Landgericht Hagen eingereicht.

Dabei geht es zunächst darum, für seinen kleinen Mandanten Prozesskostenhilfe zu bekommen. Maxims Vater ist Lagerarbeiter, die Mutter zuhause, die Eltern leben mit Maxim und gesunderen jüngeren Zwillingen in einer Fünf-Zimmer- Wohnung. Die Familie pflegt Maxim an Nachmittagen und Abenden selbst, morgens und nachts sind Schwestern eines Pflegedienstes in der Wohnung nahe der Anne-Frank-Schule.

Nachdem die Rechtsschutzversicherung der Familie eine Begleitung des anstehenden Prozesses abgelehnt hat – hierzu läuft noch ein Berufungsverfahren -, könnten die Betroffenen das Geld für den Prozess nicht aufbringen. Um es vom Staat zu bekommen, war die komplette Klageschrift anzufertigen. Das Gericht prüft für die Gewährung der Prozesskostenhilfe jetzt nicht nur die Erfolgsaussichten der Klage, sondern bewertet auch, ob die Höhe der Forderungen berechtigt ist. Die Klageschrift wurde auch der Klinik zugestellt, die die Verwaltungsleitung dort gestern bestätigte. Man könne nichts dagegen tun, wenn jemand Rechtsmittel ausschöpfen wolle, hieß es. Zum Verfahren selbst gab das Krankenhaus keine Stellungnahme ab.

Anwalt Hermann geht indes davon aus, dass es ganz sicher zu einem Verfahren kommen wird, weil nur darin all die Gutachten beauftragt werden können, die letztendlich Schuld oder Unschuld belegen könnten. Dieser Umstand reiche üblicherweise für die Prozesskostenhilfe aus.

Ob es im März 2004 Fehler im Bethanien-Krankenhaus gegeben hat, muss dann das Verfahren zeigen. Wie berichtet, hatte der Medizinische Dienst die Abläufe bei der Geburt auf Anfrage von Maxims Krankenkasse vor Jahren schon einmal untersucht und offenbar keine Fehler gefunden. Anwalt Stefan Hermann dagegen kritisiert, die Klinik habe lange keine künstliche Geburt eingeleitet, nachdem die Fruchtblase um 8 Uhr geplatzt war, aber keine Wehen einsetzten. Erst um 23 Uhr hätte es die ersten Wehen gegeben. In der Nacht habe die Mutter, die dafür das Wahlrecht hat, dann um einen Kaiserschnitt gebeten, doch sei darauf nicht eingegangen worden. Vater und Mutter hätten stattdessen vor der vaginalen Geburt um 14 Uhr viel Zeit ohne Arzt oder Hebamme verbracht – für Hermann sind das „Behandlungsfehler und ein unzureichendes Geburtsmanagement“. Für Maxim und seine Familie will der Marler Jurist jetzt 600 000 Euro Schmerzensgeld, eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von 600 Euro monatlich sowie Ersatzleistungen für den Versorgungsmehraufwand und den Verdienstausfall der Eltern erreichen. Die Eltern haben nach eigenen Angaben nicht in erster Linie das Geld im Blick, sondern die damit verbundene Möglichkeit, aus eigener finanzieller Kraft für ihren Jungen das zu kaufen, was er braucht. Bisher hätten sie um die teuren Spezialgeräte, dir ihr Kind benötigt, meist erst mit den Krenkenkassen lange kämpfen müssen.

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Marl Aktuell vom 06.03.2010 - 350.000,00 € für „stille Geburt“ Eltern vertrauen auf Marler Anwalt

Marl/ Münster. Jeromè Elias sollte er heißen, der erste Sohn der 23-jährigen Mandy S. aus Münster. Ein Name, der für Schönheit und Stärke steht. Nur wurde daraus nichts, Jeromè Elias wurde tot geboren. Dabei hatte sich Mandy S. genau an die Anweisungen der Ärzte gehalten. „Nachdem eine Risikoschwangerschaft festgestellt worden war, habe ich mich geschont und jeden Kontrolltermin gewissenhaft wahrgenommen“, sagt die junge Frau. Sämtliche Untersuchungsergebnisse waren normal und die Schwangerschaft verlief ohne Komplikationen. Am 11.09.2009 platzte ihre Fruchtblase und sie begab sich in ein Münsteraner Krankenhaus. Dort wurde festgestellt, dass das Fruchtwasser grün verfärbt war, das Kind nicht optimal lag und das CTG auffällig war. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte meiner Mandantin ein Kaiserschnitt angeboten werden müssen, was aber  nicht geschah“ erklärt der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann (44). Stattdessen versuchten es die Ärzte mit einer Geburtszange. „Ein grober Fehler“, meint der Spezialist für Arzthaftung. Denn zum einen habe Mandy S.  nicht in die Verwendung der Zange eingewilligt und zum anderen habe die Lage des Kindes dagegen gesprochen. So musste schließlich doch ein Kaiserschnitt durchgeführt werden. „Zu spät“, so Hermann. Denn die Zeit zwischen dem Entschluss zum Kaiserschnitt und der Entbindung, die sogenannte E-E-Zeit, sei viel zu lang gewesen. So kam es dann zu einer „stillen Geburt“. nachdem die Ärzte 10 Minuten lang vergeblich versucht hatten Jeromè Elias zu reanimieren, konnten sie nur noch den Tod des Kindes feststellen. „Der Eingriff mit der Geburtszangen führte zu Schäden am Kopf und letztlich zum Tod“, erklärte der Patientenanwalt. Jetzt fordert er für die Eltern insgesamt rund 350.000,00 € Schmerzensgeld.  
 

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Waltroper Woche vom 06.03.2010 - "Ein Schaden, wie er kaum schlimmer vorstellbar ist"

Schwerst behindertes Kind fordert 1,2 Millionen Schmerzensgeld

Marl / Iserlohn. „Wir haben uns so sehr auf die Geburt unseres ersten Kindes gefreut“, sagen Valentina und Victor M. aus Menden. Schon lange hatten sie sich ein Kind gewünscht. Und als es nicht klappen wollte, führte eine künstliche Befruchtung zum Erfolg. Endlich schwanger! In einem Iserlohner Krankenhaus sollte ihr Sohn Maxim zu Welt kommen und eine kleine, Glückliche Familie gegründet werden. Doch es kam alles ganz anders. Statt Familienglück nur Kummer und ein Rechtsstreit, der sich lange hinziehen kann. Denn Maxim, inzwischen sechs Jahre alt, ist schwerst behindert. „Für meine Mandanten mache ich vorerst rund 1,2 Millionen Euro geltend. Der tatsächliche Schaden ist wesentlich höher“ erklärt der bekannte Marler Spezialist für Arzthaftung, Stefan Hermann (44), der die Eltern vertritt und bereits viele schwerst geschädigter Kinder und deren Eltern erfolgreich vertreten hat. „Hier liegt ein Fall einer Schädigung vor, wie sie schlimmer kaum vorstellbar ist“, rechtsfertigt er die Höhe der Forderung. Denn Maxim ist voll pflegebedürftig, kann nicht sprechen, nicht laufen, ist blind, wird voll beatmet. Auch geistig ist er voll behindert. „Er wird niemals ein normales Leben führen können“, schluchzt Valentina M. verzweifelt. Was war geschehen? Etwa eine Woche vor dem errechneten Geburtstermin, am 15.03.2009 erblickte Maxim das Licht der Welt, nachdem die Mutter am Vortag um 8.00 Uhr die Fruchtblase geplatzt war. Da aber keine Wehentätigkeit einsetzte, handelte es sich um einen vorzeitigen Blasensprung. „Wegen der Gefahr einer Infektion muss in einem solchen Fall sofort eine künstliche Geburt per Kaiserschnitt eingeleitet werden“, erklärt der Patientenanwalt. Das geschah jedoch nicht, obwohl die Mutter mehrfach hierum gebeten hatte. Erst 30 Stunden nach dem Blasensprung kam es zur Geburt.“ Für mich ganz klar ein Fehler im Geburtsmanagement. Unabhängig von der medizinischen Notwenigkeit, muss der Wunsch der Mutter nach einem Kaiserschnitt akzeptiert werden!“, entrüstet sich Hermann. Durch diese Verzögerung ist der kleine Maxim jetzt 100% behindert und für den Rest seines Lebens voll pflegebedürftig. „Ich bin zuversichtlich, dass ich die geltend gemachten Ansprüche durchsetzen werde. Doch liegt die Tragik darin, dass auch der größte Betrag niemals eine wirkliche Entschädigung für das beschwerliche Leben eines schwerst behinderten Kindes oder seiner Eltern sein kann.“, erklärt der sympathische Jurist. „Wir sind froh, dass wir in Herrn Rechtsanwalt Hermann nicht nur einen fachlichen Kompetenten, sondern auch sehr mitfühlenden Anwalt gefunden haben, der uns ganz toll unterstützt. Endlich haben wir wieder Hoffnung“ sind sich Valentina und Victor M. einig und hoffen, dass der Prozess bald beginnt.  

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Waltroper Woche vom 27.02.2010 - Ärztin wird selbst Opfer eines Behandlungsfehlers

Wenn Patienten Opfer von Behandlungsfehlern werden ist das immer tragisch. Wenn eine Zahnärztin von einem Augenarzt falsch beraten wird und dadurch ihre Existenz verliert, ist das bitter. Doch genau so ist es einer Waltroper Zahnärztin ergangen. Als sich bei ihr eine Sehschwäche einstellte, wandte sie sich an einen Recklinghäuser Augenarzt. Dieser riet ihr zu einer Laser-Behandlung und erklärte, es bestünde nicht das geringste Risiko. „Dass Ärzte zuweilen ihre Patienten falsch aufklären ist mir aus meiner täglichen Praxis nur zu bekannt. Dass Ärzte sich aber auch untereinander nicht richtig verständigen ist schon delikat“, meint der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann, der die Zahnärztin vertritt. Dass die Beratung unzutreffend und ein sehr großes Risiko gegeben war, ergibt sich aus dem jetzt eingetretenen Schaden. Die Ärztin ist auf einem Auge blind und wird ihre Praxis schließen müssen, steht jetzt vor dem aus. Ein Millionenschaden. „Wäre sie richtig aufgeklärt worden, so hätte sie sich nicht operieren lassen“, erklärte der Patientenanwalt. Die Krux an der Sache: Das Gericht hat angenommen, dass die Zahnärztin auch für eine Augen-OP ausreichende medizinische Kenntnis habe, um die Risiken zu kennen und wies die Klage zurück. „Ich halte das Ergebnis für falsch. Jeder Patient, auch wenn er selbst Arzt ist, muss so aufgeklärt werden, dass er die Risiken, die er eingeht versteht. Das war hier nicht der Fall“, so Rechtsanwalt Hermann. Als nächstes will der Experte eine Duisburger Klinik in die Verantwortung nehmen, die an der Behandlung beteiligt war und zeigt sich kämpferisch: „Meine Leidenschaft gilt der Hilfe von Patienten. Darum werde ich kämpfen“.
 

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